Haus- & Geschäftsordnung

Verehrte Gäste, 

wir freuen uns, Sie in unserem Haus begrüßen zu dürfen! Um allen Gästen eine angenehme Zeit in unserem Haus zu ermöglichen, braucht auch Kino ein paar Regeln.
Nicht gestattet ist / sind...

- das Rauchen sowie offenes Feuer in allen Räumlichkeiten des Kinos
- die Benutzung von Mobiltelefonen in den Kinosälen
- Radfahren, Skateboarden, Roller- und Inlineskaten
- das Mitbringen von Tieren
- der Aufenthalt in gesperrten Bereichen
- Drogenkonsum sowie die Ausgabe bzw. der Verkauf von Drogen
- das Mitführen von Waffen, Feuerwerkskörpern, spitzen/scharfen/sperrigen Gegenständen
- öffentliche sexuelle Handlungen oder diesbezüglich personenbezogene Bedrängungen
- das Mitbringen und der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken
- die Mitnahme von Kindern im nicht lauffähigen Alter
- das grundlose Herumlungern in den Foyers und das Blockieren von Fluchtwegen
- der Zutritt zu den Kinosälen ohne gültige Eintrittskarte
- Betteln und Hausieren, das Feilbieten von Ware oder die Verteilung von Werbematerialien
- Film-, Video-, Ton- und Fotoaufnahmen sowie das Mitführen von Camcordern

Wir übernehmen keine Garantie für Qualität und Inhalt der gezeigten Programme und haften nicht für eventuell daraus resultierende körperliche, psychische oder sonstige Schäden.

Wir müssen uns kurzfristige Programmänderungen sowie Änderungen der Vorstellungszeiten und des jeweils in unseren Ankündigungen genannten Kinosaals vorbehalten.

Kartenreservierungen, die nicht bis 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Vorstellung an der Kasse abgeholt worden sind, verlieren ihre Gültigkeit. Von uns genannte Reihen- u. Sitzplatznummern bleiben unverbindlich.

Bei technisch bedingten Problemen haften wir nur im Falle grober Fahrlässigkeit; dies gilt auch für Vorführungen, die vor Beendigung abgebrochen oder unterbrochen werden müssen.

Diensthabende Mitarbeiter/ -innen üben das Hausrecht nach Vorgabe der Geschäftsführung unter Beachtung gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen aus. Anweisungen ist Folge zu leisten.

Kinder sind insoweit zu beaufsichtigen, dass eine Störung anderer Gäste ausgeschlossen ist. Eltern haften für Ihre Kinder.

Bei Beschädigung durch Mutwilligkeit oder unverhältnismäßig unsachgemäßer Behandlung  von Eigentum, Bedrohung / Gefährdung / Verletzung von Personen und ungesittetem Verhalten sowie Störung der Filmvorführungen oder bei anderweitig nicht vertretbarem Verhalten behalten wir uns die Aussprache eines Hausverbotes mit sofortiger Wirkung sowie die Einleitung rechtlicher Schritte und Schadenersatzforderungen vor. Die Rückerstattung von Eintrittsgeldern und die Rückgabe von Gastronomie-Artikeln sind dabei ausgeschlossen.

Stark bzw. stärker alkoholisierten Personen gegenüber behalten wir uns vor, den Zutritt zu unserem Haus zu verweigern bzw. diese des Hauses zu verweisen.

Jeder Diebstahl inkl. der Versuch der Mitnahme von 3D-Brillen und jede Urheberrechtsverletzung wird zur Anzeige gebracht.

Bei Schulveranstaltungen ist die Aufsichtspflicht während der Vorstellung im Saal und im Foyer durch den / die Lehrer / Begleitperson/en ausnahmslos zu gewährleisten. Bei unverhältnismäßig großem Verschmutzungsaufkommen behalten wir uns vor, den zusätzlichen Reinigungsaufwand in Rechnung zu stellen.

Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sowie die verbindlichen Regelungen der „Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK).

Wir danken für die Beachtung und Einhaltung der Hausordnung
und wünschen Ihnen angenehme Kino-Stunden!

Geschäftsleitung und Betriebsleitung
des Cinemaxx Solingen